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Aktuelles

Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019
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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.

Mehr dazu hier im internen Bereich.

Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49

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Online-Seminar 'Fördermöglichkeiten in Zeiten von Corona'

Datum und Uhrzeit
17.04.2020 (14:00 Uhr)
Ende
17.04.2020 (15:00 Uhr)
Referent
IQ
Kategorie
Weiterbildungen

Um den negativen Auswirkungen von Corona zu begegnen, wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt. Ziel ist es, betroffene Unternehmen und (Solo-)Selbstständige, aber auch Arbeitnehmende in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

Inhalte:

  *   Förderungen des Bundes und Sachsen

  *   mögliche Kredite und Bürgschaften

  *   Steuererleichterungen

  *   sonstige lokale Förderungen

  *   Kurzarbeitergeld

Um teilnehmen zu können, bitten wir Sie um Anmeldung bei:

Marcus Schaub – schaub@vhs-sachsen.de – 0351 43 70 70 50

Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Branche Sie tätig sind und wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat. Dies gibt uns die Möglichkeit, konkret auf die persönlichen Bedarfe einzugehen und spezifische Fragen der Teilnehmenden beantworten zu können.

Für eine weiterführende Beratung stehen Ihnen die Fachinformationszentren Zuwanderung in Chemnitz, Dresden und Leipzig gern zur Verfügung.

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